Nutzungsrechte

Werknutzungsrechte und -bewilligungen im Urheberrecht

Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Aufnahme eines Fotos und kann per se nicht übertragen werden. Der Urheber kann anderen aber Nutzungsrechte einräumen. Fotos dürfen nur veröffentlicht werden, wenn der Urheber seine Zustimmung gegeben hat.

Auch für die Bearbeitung der Fotos ist die Erlaubnis des Urhebers einzuholen.

 

Unterschied zwischen Werknutzungsrechten und Werknutzungsbewilligunen

Werknutzungsrecht

Das  Werknutzungsrecht ist das ausschließliche Recht, dass die Nutzung alleine dem Lizenznehmer zustehen und jede parallele Verwertung ausgeschlossen sein soll.

Hierbei kann der Urheber einzelne oder sämtliche Nutzungsrechte von der einfachen Vervielfältigung bis hin zu vollständiger Veränderung, Weiterverkauf und so weiter an jede beliebige natürliche oder juristische Person abtreten. Er ist hier auch nicht an zeitliche Vorgaben gebunden.

Nutzungsbewilligung

Wenn Sie Fotos für Ihre kommerzielle oder redaktionelle Verwendung nutzen möchten, bedarf es das Einholen einer Werknutzungsbewilligung vom Urheber.

Bei der Einräumung einer Werknutzungsbewilligung darf das Foto nur  für den konkret vereinbarten Zweck (z.B.Verwendung von Bildern auf der Homepage) genutzt werden. Der Urheber selbst ist in diesem Fall nicht daran gehindert, dasselbe Werk auch anderweitig zu verwerten. 

Es ist festzulegen, wo, wie lange und zu welchem Zweck die Fotos verwendet werden dürfen.

 

Recht auf Namensnennung

Fotos müssen immer unter Angabe der Urheberbezeichnung (Copyright) veröffentlicht werden.

Der Urheber selbst kann bestimmen, wie die diese aussehen soll.

 

Unser Tipp:

Bevor Sie Fotos veröffentlichen, informieren Sie sich,  wer der Urheber ist. Bei digialen Fotodaten von Berufsfotografen findet man die Urheberbezeichnung in den Metadaten des Bildes.

Danach ist abzuklären, wie, ob Sie die Fotos entgeltlich oder unentgeltlich verwenden dürfen und welche genaue Urheberbezeichung anzuführen ist.